Glück muss frau haben

Von Redaktion · · 2015/10

Frauen hätten oft besonders gute Gründe, um Asyl zu bitten. Nur hilft ihnen das meist wenig. Wieso das so ist, hat Cornelia Grobner recherchiert.

Sie habe die Hitze nicht mehr ertragen, gibt die Somalierin Jamilah (Anm.: Name geändert) vor dem österreichischen Bundesamt für Fremdenrecht und Asyl (BFA) zu Protokoll. Die junge Frau hat in einem Restaurant in Mogadischu Fladenbrote gebacken – ohne Schleier. Anlass genug für die Terrormiliz al-Shabaab, sie zu verschleppen und ihr Gewalt anzutun. Mehrmals. Jamilah gelingt die Flucht nach Wien, wo sie kein Asyl, sondern lediglich eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erhält. Die BeamtInnen fassen ihre Erzählung als „unstimmig“ zusammen. Der Fall kommt vor Gericht. Jamilah berichtet von einem ermordeten Onkel und von Zwangsarbeit – über sich selbst schweigt sie großteils. Niemand fragt nach. Asylantrag erneut abgelehnt.

Die unsichtbaren Leiden. Der Fall verdeutlicht, was Asyl-ExpertInnen meinen, die von einem männlichen Asylrecht sprechen: Wenn das Fluchtland Somalia lautet, hätten die BeamtInnen, die Jamilah gegenüber gesessen sind, hellhörig werden müssen. Denn Somalia weist mit 97 Prozent eine der höchsten Raten der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) auf. Jamilah selbst kommt es nicht in den Sinn, dass ihre Beschneidung – als Verstümmelung bezeichnen wenige Betroffene das in der Heimat normalisierte Ritual – für das Asylgesuch von Bedeutung sein könnte, etwa, wenn ihre kleine Tochter auch von FGM bedroht ist.

60 Millionen Menschen sind derzeit weltweit auf der Flucht – die höchste Zahl, die je verzeichnet wurde. Nach UNHCR-Schätzungen sind 49 Prozent von ihnen Frauen und Mädchen. Nach Europa schafft es nur ein kleiner Teil. Die österreichische Statistik der Asylanträge der letzten Jahre zeigt Schwankungen des Frauenanteils zwischen 21 und 34 Prozent.

Krieg, Armut oder Umweltzerstörung – Frauen flüchten vielfach aus denselben Gründen wie Männer. Sie sind aber häufig auch von geschlechtsspezifischen Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsverheiratung, Vergewaltigung, Genitalverstümmelung, sexualisierter Folter, Zwangssterilisation, Steinigung oder auch Arbeits- und Bildungsverbot betroffen.

So viele Frauen suchten im ersten Halbjahr 2015 um Asyl in Österreich an:

Asylanträge gesamt . . . .  28.311

davon Frauen . . . . . . . . .   6.067

Der relative Frauenanteil geht tendenziell zurück. Im Jahr 2013 lag er noch bei über 28 Prozent, 2006 sogar bei über 34 Prozent.

Quelle: BMI

Aus diesen Ländern stammende Frauen erhielten am häufigsten Asyl (2013):

                                   Anzahl

Afghanistan . . . . . . .  . .  589

Russische Föderation . .  330

Syrien . . . . . . . . . . . . .  302

Iran . . . . . . . . . . . . . . .  193

Somalia . . . . . . . . . . . .  110

Quelle: BMI

Hinzu kommt, dass Frauen die Flucht unter verschärften Bedingungen erleben. „Sie sind auf der Flucht, die oft in einem beinahe rechtsfreien Raum im Verborgenen durch Schlepper stattfindet, von Gewalt und im Speziellen auch von sexualisierter Gewalt betroffen“, erklärt Ruth Schöffl vom Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR). „Vor allem alleinreisende Frauen sind besonders gefährdet. Für schwangere Frauen sowie stillende Mütter kommen zusätzliche Gesundheitsrisiken hinzu.“

Stereotype in der Rechtssprechung. Der Flüchtling ist oft nicht nur in den Köpfen, sondern auch in den Gesetzestexten eine männliche Figur. Das kann direkte Konsequenzen für den Ausgang „weiblicher“ Asylanträge haben: Zum einen sind die Sensibilität für und das Wissen um frauenspezifische Fluchtursachen gering. Zum anderen werden politischer Aktivismus und Verfolgung überwiegend Männern zugeschrieben.

Die Obfrau des Vereins „asylkoordination österreich“, Anny Knapp, beobachtet aber auch Verbesserungen der Situation: „Früher konzentrierte man sich automatisch auf den Mann als politisches Subjekt und Wortführer für die Familie. Mittlerweile ist es fast selbstverständlich, dass jedes Familienmitglied ab 14 Jahren extra befragt wird. In der Praxis ist es aber noch häufig so, dass die Frau sagt, sie habe selbst nichts vorzubringen. Da bräuchte es vonseiten der Behörde mehr Sensibilität.“

Schweigende Statistiken. Wissenswertes über die aktuell in Österreich lebenden Flüchtlingsfrauen in Erfahrung zu bringen ist schwierig. Im ersten Halbjahr 2015 wurden 6.067 Asylanträge von Frauen gestellt – das sind bereits fast genau so viele wie im gesamten letzten Jahr überhaupt. Die Statistiken des Innenministeriums geben darüber hinaus wenig Auskünfte: Es gibt aus den letzten Jahren keine Aufzeichnungen über die angeführten Fluchtgründe oder darüber, ob eine Frau alleine gereist ist, mit Kind(ern) oder mit Partner – eine Auswertung nach Herkunftsländern der heuer Angekommenen existiert ebenfalls nicht.

Derart geführte Statistiken stützen jedenfalls die These eines „genderblinden“ Asylwesens, ebenso scheint es mit den organisatorischen Strukturen zu sein. Anders als im deutschen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wo seit 1996 Sonderbeauftragte für geschlechtsspezifisch Verfolgte in Asylverfahren eingesetzt werden, die sowohl Anhörung als auch Entscheidung in sensiblen Fällen übernehmen, gibt es in Österreich keine SpezialistInnen. Im BFA muss man mit „speziell geschulten Bediensteten“ das Auslangen finden: „Wenn im Verfahren Anhaltspunkte für geschlechtsspezifische Verfolgung auftreten, werden diese hinzugezogen“, so Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck.

Vertrauen statt Verhören. Die Wiener „Initiative für Frauen auf der Flucht“, die geflüchtete Frauen bei der Bewältigung des Alltags unterstützt und auch aktivistisch tätig ist, fordert die Aufnahme frauenspezifischer Fluchtgründe in die Genfer Flüchtlingskonvention. Dies würde die Asylverfahren fairer gestalten. „Wir wissen alle, wie schwer es ist, eine Vergewaltigung vor Gericht zu beweisen“, verdeutlicht eine Aktivistin der Gruppe, die zum Schutz der Frauen anonym bleiben möchte. „In vielen Kriegsgebieten wird Vergewaltigung als Waffe eingesetzt. Wie soll eine geflüchtete Frau das vor den Behörden hier beweisen? Gerade dann, wenn sie vor Scham nicht sprechen kann?“ Eine ihrer Kolleginnen ergänzt: „Frauen fallen bislang nur als soziale Gruppe unter den Flüchtlingsbegriff. Das ist zu allgemein gehalten. Wir müssen Dinge benennen, wenn wir sie ändern wollen.“ Wesentlich sei, dass in Asylverfahren ein Klima des Vertrauens hergestellt werde: „Momentan handelt es sich vielfach um Verhörsituationen.“

Rechtsanwältin Julia Ecker, die im Rahmen des Flüchtlingsrechtsberatungsprojekts „Netzwerk Asylanwalt“ immer wieder schwierige Einzelfälle betreut, bestätigt diese Erfahrungen: „Ein Problem in der Praxis ist vor allem, dass die Ermittlungspflichten in Bezug auf frauenspezifische Fluchtgründe nicht immer ernst genommen werden und daher sehr starke Unterschiede in der Entscheidungspraxis bestehen.“

Hinzu kommt, dass Frauen häufiger von Analphabetismus und niedriger Bildung betroffen sind. Auch das wirkt sich negativ auf Asylverfahren aus. RechtsanwältInnen bestätigen, dass ReferentInnen Zögern, Unsicherheit und Unwissenheit häufig als Unglaubwürdigkeit beim Vorbringen von Fluchtgründen werten.

Mangel an Länderwissen. Unterm Strich mangle es im Asylverfahren nicht nur an Sensibilität, sondern auch an Hintergrundwissen über die Herkunftsländer, sind sich AktivistInnen wie anwaltliche VertreterInnen einig. Die Herkunftslandrecherche sei wichtiger Bestandteil des Asylverfahrens, heißt es seitens des BMI. Dafür stellt die so genannte Staaten-Dokumentation wissenschaftlich aufbereitete Informationen bereit. Derzeit umfasst diese rund 170 Berichte und Analysen. Explizit mit der Situation von Frauen befassen sich allerdings nur acht davon.

„Es darf kein Glücksfall sein, an welche Beamtinnen oder Beamten ein Flüchtling gerät und wie sehr diese bereit sind, sich über die Situation im jeweiligen Heimatland zu informieren“, betonen auch die LGTBIQ-Aktivistinnen Marty Huber und Cécile Balbous. Die beiden setzen sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Trans-, Bi-, Intersexuelle und Queer-Personen ein und sind Teil der Arbeitsgruppe „Queer Base. Welcome & Support for LGBTIQ Refugees“, die sich im August formiert hat. Neben Hilfe im Asylverfahren steht dabei die Schaffung von sicheren Wohnplätzen für diese besonders gefährdeten Geflüchteten im Vordergrund.

Ein Glücksfall. Es ist und bleibt ein Mensch – und nicht das Gesetz –, der den Asylsuchenden gegenübersitzt. Das Wort Glück ist in den Gesprächen mit Aktivistinnen und Betroffenen mehrfach gefallen. Ein Glück für die Frauen, die eine gefährliche Flucht nach Europa schaffen. Ein Glück, wenn sie an sensibilisierte EntscheidungsträgerInnen geraten. Ein Glück, wenn sie die richtigen Worte finden. Auch die Somalierin Jamilah hat noch Glück erfahren und eine engagierte Anwältin zugeteilt bekommen. Diese hat beim Verwaltungsgerichtshof erfolgreich Beschwerde eingelegt, da die frauenspezifischen Fluchtgründe ihrer Mandantin nicht gehört wurden. Nun wird Jamilahs Fall erneut verhandelt.

Cornelia Grobner ist freie Journalistin und lebt in Wien.

Basic

Berichte aus aller Welt: Lesen Sie das Südwind-Magazin in Print und Online!

  • 6 Ausgaben pro Jahr als Print-Ausgabe und/oder E-Paper
  • 48 Seiten mit 12-seitigem Themenschwerpunkt pro Ausgabe
  • 12 x "Extrablatt" direkt in Ihr E-Mail-Postfach
  • voller Online-Zugang inkl. Archiv
ab € 25 /Jahr
Abo Abschließen
Förder

Mit einem Förder-Abo finanzieren Sie den ermäßigten Abo-Tarif und ermöglichen so den Zugang zum Südwind-Magazin für mehr Menschen.

Jedes Förder-Abo ist automatisch ein Kombi-Abo.

84 /Jahr
Abo Abschließen
Soli

Mit einem Solidaritäts-Abo unterstützen Sie unabhängigen Qualitätsjournalismus!

Jedes Soli-Abo ist automatisch ein Kombi-Abo.

168 /Jahr
Abo Abschließen